Da seit 2004 kein Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse mehr an die Hinterbliebenen des Verstorbenen gezahlt wird, müssen die Angehörigen die Kosten der Beerdigung selbst tragen. Da der plötzliche Tod eines Menschen nicht nur bei den Angehörigen, sondern auch im Unternehmen, in dem er tätig war, eine große Betroffenheit auslöst, zahlen manche Unternehmen für ihre Mitarbeiter beim Todesfall ein freiwilliges Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus. So kommt es vor allem im öffentlichen Dienst sehr oft vor, dass für die Mitarbeiter eine Sterbegeldversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen wird. Sterbegeld Unternehmen Hier haben Sie die Möglichkeit, in Kontakt mit Ihrem Versicherungs- und Finanzfachmann … Sterbegeld Unternehmen weiterlesen
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