Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt den Hinterbliebenen des Versicherten ein Sterbegeld, wenn dieser an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Die Hinterbliebenen des Verstorbenen erhalten in diesem Fall ein Sterbegeld in der Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße gemäß § 64 SGB VII. Das Sterbegeld wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann bezahlt, wenn Studierende während der Anwesenheit in der Uni, Schüler in der Schule oder Kinder im Kindergarten einen tödlichen Unfall erleiden. Sterbegeld Unfallversicherung
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Unfallversicherungen (inkl. Vermittlertarife) 2021 laut Stiftung Warentest
Interrisk: XXL (Maxi Gliedertaxe, Maxi Progression)
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Kapitalzahlung 50 % sehr gut (1,1)
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Produktmerkmale
Grundversicherungssumme/Progression
Grundversicherungssumme/Progression 223000/MaxiProgression 225%
Jahresbeiträge
Niedrige Gefahrengruppe 2 394 Euro
Hohe Gefahrengruppe 3 836 Euro
Kind 198 Euro
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Wann der Anspruch auf Sterbegeld aus der Unfallversicherung besteht – Sterbegeld Unfallversicherung
Bis Ende 2003 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen des Verstorbenen. Dieses wurde jedoch abgeschafft. Stattdessen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld aus, wenn der Tod infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eintritt. Die Höhe des Sterbegelds beträgt dabei ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. Im Jahr betrug das Sterbegeld in den alten Bundesländern 5.100 Euro und in den neuen Ländern 4.560 Euro. Sollten die Bestattungskosten niedriger sein, dann wird das Sterbegeld in der Höhe der Bestattungskosten gezahlt. Die Sterbeversicherungen für Kinder.
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Wer einen Anspruch auf das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat
Neben möglichen Rentenansprüchen haben Hinterbliebene eines Verstorbenen auch einen Anspruch auf Zahlung von Sterbegeld und auf die Erstattung von Überführungskosten des Leichnams. Den Anspruch auf Sterbegeld gegen die gesetzliche Unfallversicherung können Witwen, Witwer, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie der Versicherten gegenüber der Versicherung geltend machen.
Wer das Sterbegeld erhält, wenn der verstorbene Versicherte keine Verwandten hatte
In der Regel wird das Sterbegeld von der Unfallversicherung an denjenigen gezahlt, der die Bestattungskosten im konkreten Fall trägt. Wenn kein Verwandter vorhanden ist, können die Versicherungsleistungen an denjenigen ausbezahlt werden, der die Kosten für die Bestattung übernommen hat wie zum Beispiel an einen Bestattungsunternehmer.
Wann die Unfallversicherung die Überführungskosten des Leichnams trägt
Damit die Unfallversicherung neben dem Sterbegeld auch die Kosten für die Überführung des Leichnams übernimmt, muss der Versicherte an der Arbeitsstelle im Rahmen eines Arbeitsunfalls verstorben sein. Demzufolge leistet die Unfallversicherung keine Überführungskosten, wenn der Versicherte an einem Ort verstorben ist, der in keinem Zusammenhang mit seiner Arbeit hat wie zum Beispiel dann, wenn er im Urlaub verstorben ist.
Fazit Sterbegeld Unfallversicherung
Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Allerdings müssen Sie in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen und der Versicherungsschutz erstreckt sich lediglich auf Arbeits- und Wegunfälle sowie Berufskrankheiten.
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