Sterbegeld im öffentlichen Dienst – Zusatzversicherung ist sinnvoll

Eine private Sterbegeldversicherung ermöglicht eine bedarfsgerechte Auszahlung an die Hinterbliebenen. Laut Bundesangestelltentarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst– BAT § 41 Sterbegeld gibt es beim „Tode des Angestellten, der zur Zeit seines Todes nicht nach § 50 beurlaubt gewesen ist und dessen Arbeitsverhältnis zur Zeit seines Todes nicht nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 5 geruht hat, erhalten“ ebenfalls eine Versicherungssumme für die überlebende Ehegatte und „die Abkömmlinge des Angestellten“. Sterbegeld im öffentlichen Dienst Eine eigene Sterbegeldversicherung bietet zudem eine private Altersvorsorge. Somit erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes eine kombinierte Versicherung. Signal Iduna Sterbegeldversicherung Berufe des öffentlichen Dienstes Allgemeine … Sterbegeld im öffentlichen Dienst – Zusatzversicherung ist sinnvoll weiterlesen